Selbstständigen zu gesetzlicher Rente verhelfen
Wer sich in Deutschland selbstständig macht, ist zunächst automatisch versicherungsfrei.¹ In Bezug auf die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wie auch in Bezug auf die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) muss der Selbstständige dann Entscheidungen mit zum Teil sehr weitreichenden Konsequenzen treffen.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Antrag auf Pflichtmitgliedschaft
(nur innerhalb von 5 Jahren nach Existenzgründung möglich)
Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft
(jeder volle Eurobetrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag ist wählbar)
Keine Mitgliedschaft
Gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung:
Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
(In der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft gibt es einen Mindestbeitrag; dieser ist zu entrichten aus 1/3 der sog. Bezugsgröße. Der Mindestbeitrag für Existenzgründer liegt damit in 2021 bei rund 200 Euro mtl. ((3.290 :3) mal 18,35%)
Bei der Vorsorgeberatung von Selbstständigen müssen Sie als Vermittler mindestens zwei unterschiedliche Fallkonstellationen unterscheiden:
A. Sie beraten zur Existenzgründung und geben begründete Empfehlungen in Bezug auf die genannten Wahlmöglichkeiten in den Bereichen Rente und Krankenversicherung. Dazu äußere ich mich in einem gesonderten Beitrag.
B. Sie beraten den Kunden, nachdem dieser vor einiger Zeit eigenständig oder mit Wettbewerberhilfe seine Grundentscheidungen bereits getroffen hat.
Im folgenden beschäftige ich mich mit Fall B: Der Kunde zahlt keine Beiträge in die GRV und hat sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Es versteht sich von selbst, dass ein guter Verkäufer vor irgendwelchen Bewertungen oder gar Kommentaren nach den Gründen/Motiven für die Kundenentscheidung fragt.
Folgende Fragen sind aus fachlichen Gründen PFLICHTFRAGEN:
Herr Kunde, wann genau haben Sie sich selbstständig gemacht?
Welchen Beruf haben Sie vorher ausgeübt ?
Wie viele Jahre waren Sie insgesamt als Arbeitnehmer tätig?
Mit der ersten Frage klären Sie ab, ob eine GRV-Pflichtmitgliedschaft überhaupt noch möglich wäre. Es könnte durchaus sein, dass Sie einem Kunden aus gesundheitlichen Gründen dazu raten müssten, weil ein privater Existenzschutz gar nicht oder nur unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich wäre.
Mit den weiteren Fragen klären Sie ab, ob der Kunde die sog. allgemeine Wartezeit in der GRV bereits erfüllt hat. Sie könnten „zur Kontrolle“ fragen, ob/wann der Kunde seine letzte gesetzliche Renteninformation erhalten hat. Er hat nämlich keine erhalten, wenn er zwar älter als 27 Jahre ist, aber eben die 5-jährige allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt hat.
Wer sich in Deutschland selbstständig macht, ist zunächst automatisch versicherungsfrei.¹ In Bezug auf die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) wie auch in Bezug auf die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) muss der Selbstständige dann Entscheidungen mit zum Teil sehr weitreichenden Konsequenzen treffen.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Antrag auf Pflichtmitgliedschaft
(nur innerhalb von 5 Jahren nach Existenzgründung möglich)
Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft
(jeder volle Eurobetrag zwischen Mindest- und Höchstbeitrag ist wählbar)
Keine Mitgliedschaft
Gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung:
Abschluss einer privaten Krankenversicherung
Antrag auf Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
(In der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft gibt es einen Mindestbeitrag; dieser ist zu entrichten aus 1/3 der sog. Bezugsgröße. Der Mindestbeitrag für Existenzgründer liegt damit in 2021 bei rund 200 Euro mtl. ((3.290 :3) mal 18,35%)
Bei der Vorsorgeberatung von Selbstständigen müssen Sie als Vermittler mindestens zwei unterschiedliche Fallkonstellationen unterscheiden:
A. Sie beraten zur Existenzgründung und geben begründete Empfehlungen in Bezug auf die genannten Wahlmöglichkeiten in den Bereichen Rente und Krankenversicherung. Dazu äußere ich mich in einem gesonderten Beitrag.
B. Sie beraten den Kunden, nachdem dieser vor einiger Zeit eigenständig oder mit Wettbewerberhilfe seine Grundentscheidungen bereits getroffen hat.
Im folgenden beschäftige ich mich mit Fall B: Der Kunde zahlt keine Beiträge in die GRV und hat sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden. Es versteht sich von selbst, dass ein guter Verkäufer vor irgendwelchen Bewertungen oder gar Kommentaren nach den Gründen/Motiven für die Kundenentscheidung fragt.
Folgende Fragen sind aus fachlichen Gründen PFLICHTFRAGEN:
Herr Kunde, wann genau haben Sie sich selbstständig gemacht?
Welchen Beruf haben Sie vorher ausgeübt ?
Wie viele Jahre waren Sie insgesamt als Arbeitnehmer tätig?
Mit der ersten Frage klären Sie ab, ob eine GRV-Pflichtmitgliedschaft überhaupt noch möglich wäre. Es könnte durchaus sein, dass Sie einem Kunden aus gesundheitlichen Gründen dazu raten müssten, weil ein privater Existenzschutz gar nicht oder nur unter deutlich erschwerten Bedingungen möglich wäre.
Mit den weiteren Fragen klären Sie ab, ob der Kunde die sog. allgemeine Wartezeit in der GRV bereits erfüllt hat. Sie könnten „zur Kontrolle“ fragen, ob/wann der Kunde seine letzte gesetzliche Renteninformation erhalten hat. Er hat nämlich keine erhalten, wenn er zwar älter als 27 Jahre ist, aber eben die 5-jährige allgemeine Wartezeit noch nicht erfüllt hat.